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Обновлено 2020-04-13 10:22:31
Металлорежущий инструмент и инструментальная оснастка / Cutting tools and tooling system

INGERSOLL | Каталог INGERSOLL 2014 Фрезерный инструмент (Всего 668 стр.)




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556 ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN STAND DEZEMBER 2008 Zur Verwendung gegenüber einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen Каталог INGERSOLL 2015 Металлорежущий токарный инструмент Резцы Державки Сменные режущие многогранные пластины для точения на станках Стр. 556 ENG FRA

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN STAND DEZEMBER 2008 Zur Verwendung gegenüber einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN STAND DEZEMBER 2008 Zur Verwendung gegenüber einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbststandigen berufiichen Tatigkeit handelt (Unternehmer); 2. juristischen Personen des offentlichen Rechts oder einem offentlich-rechtlichen Sondervermogen I. Inhalt und Abschluss der Liefervertrâge 1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschlieBlich diese Allgemeine Verkaufsbedingungen. 2. Einkaufsbedingungen und andere Geschaftsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir in Kenntnis von abweichenden oder entgegenstehenden Geschaftsbedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Sie werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsbestandteil. 3. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestatigung als angenommen. 4. Die Auftragsbestatigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrages maBgebend. Vor und im Zusammenhang mit der Auftragsbestatigung gemachte Angaben über technische Daten sowie dem Besteller überlassene Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Prospekte sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestatigt haben. 5. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, erganzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestatigt worden sind. Dasselbe gilt für nachtragliche Anderungen und Erganzungen von fest abgeschlossenen Liefervertragen. 6. Wir behalten uns Konstruktionsanderungen vor, soweit diese nicht wesentliche uns bekannte Interessen des Bestellers hinsichtlich der bei der Bestellung beabsichtigten Verwendung beeintrachtigen. II. Preise MaBgebend für die Berechnung sind die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestatigung. Diese Preise schlieBen Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Spesen nicht ein. Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet; ihre Rücknahme ist ausgeschlossen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. III. Lieferfrist 1. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestatigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt bzw. bei Abholauftragen die Versandbereitschaft gemeldet wird. 2. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages durch den Besteller, sowie Nichterfüllung der dem Besteller obliegenden Verpflichtungen verlangern sich die Liefertermine entsprechend. 3. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Zulieferungen. 4. Die Lieferzeit verlangert sich angemessen bei Betriebsstorungen, behordlichen MaBnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen, hoherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen, die auBerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Hohere Gewalt liegt auch vor bei ArbeitskampfmaBnahmen, einschlieBlich Streiks und rechtmaBigen Aussperrungen in unse-rem Betrieb oder bei unseren Vorlieferanten, sowie bei von uns nicht zu vertretenden Umstanden wie Mobilmachung, Krieg und Aufruhr, wenn diese Hindernisse nachweislich die Fertigstellung oder Lieferung des Liefergegenstandes verzogern. Die vorbezeichneten Umstande sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie wahrend eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Für den Fall der arbeitskampfbedingten Unmoglichkeit der Lieferung werden wir von unserer Verpflichtung befreit. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fallen dem Besteller baldmoglichst mitteilen. IV. Lieferung, Versand, Gefahrübergang 1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungspflichten, Gefahrübergang und Gewahrleistungspflichten als selbstandige Lieferungen. Selbststandige Teillieferungen darf der Besteller nicht zurückweisen. 2. Die Versendungsart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma konnen wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine Weisungen gibt. 3. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenstanden unser Werk oder Lager verlasst. Das gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesent-lichen Mangels nicht verweigern. V. Zahlung 1. Sind keine besonderen Vereinbarungen mit dem Besteller getroffen, sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten. 2. Das Recht, Forderungen abzutreten, bleibt vorbehalten. 3. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur der Erfüllung halber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. 4. Werden vereinbarte Teilzahlungsraten nicht eingehalten, wird der Restkaufpreis sofort fallig. AuBerdem konnen wir in diesen Fallen die Auslieferung weiterer bestellter Ware von einer Vorauszahlung des Kaufpreises abhangig machen. 5. Aufrechnung mit Gegenforderungen, die von uns bestritten werden und nicht rechtskraftig festgestellt sind, ist ausge-schlossen. 6. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen derartiger Gegenforderungen ist ausgeschlossen. VI. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenstanden bis zur vollstandigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschlieBlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen etc.) vor. 2. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenstanden auBerdem bis zur vollstandigen Bezahlung aller Warenlieferungen und sonstigen Forderungen aus der Geschaftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit jedem vollstandigen Kontoausgleich an den bis dahin gelieferten Waren. 3. Der Besteller darf die Liefergegenstande vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen weder verpfanden noch zur Sicherung übereignen. Über Pfandungen, Beschlagnahmen oder sonstige Gefahrdungen unseres Eigentums durch Dritte hat der Besteller uns sofort zu benachrichtigen und uns Abschriften der zugehorigen Unterlagen (Pfandungsprotokolle etc.) zu überlassen. Kosten einer Intervention gehen stets zu Lasten des Bestellers. 4. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstande im Rahmen des ordnungsmaBigen Geschaftsganges zu verarbeiten und weiter zu verauBern. 5. Für den Fall, dass der Besteller die Liefergegenstande vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen verauBert, tritt er seine Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits mit Abschluss des Liefervertrages an uns zur Sicherung der durch die Liefergegenstande gesicherten Forderungen ab. Wenn die Forderung aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrentverhaltnis zwischen dem Besteller und seinem Kunden eingestellt wird, erstreckt sich diese Sicherungsabtretung in gleicher Hohe auf die Saldoforderung. Der Besteller darf die abgetretene Forderungen einziehen, solange wir diese Ermachtigung nicht widerrufen. Zum Widerruf sind wir berechtigt, wenn unsere gesi-cherten Forderungen gefahrdet werden, insbesondere wenn der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug gerat. Die Einziehungsermachtigung erlischt ohne weiteres zu dem Zeitpunkt, in dem der Besteller seine Zahlungen einstellt oder Antrag auf Eroffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Nach dem Widerruf beziehungsweise Erloschen der Einziehungsermachtigung sind wir berechtigt und der Besteller ver-pflichtet, die Abtretung dem Schuldner der abgetretenen Forderung anzuzeigen. Der Besteller hat sich jeder Einziehung zu enthalten und dennoch eingehende Betrage für uns getrennt zu verwahren. Der Besteller hat uns auf unser Verlangen jederzeit schriftlich mitzuteilen, an wen er die Liefergegenstande weiterver-kauft hat und uns alle Auskünfte und Unterlagen über die abgetretene Forderung zu geben. 6. Eine Verarbeitung der Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehoren, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhaltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehorenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhaltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Besteller und wir uns bereits jetzt einig, dass der Besteller uns anteilmaBig Miteigentum an dieser Sache übertragt. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Besteller für uns verwahren. Im Falle einer VerauBerung der Ware, an der wir so Alleineigentum oder Miteigentum haben, gilt die voranstehende Ziffer 5. 7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. 8. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, dann sind wir auf Verlangen verpflichtet, die übersteigenden Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten bleibt uns überlassen. VII. Rückgabe, Umtausch, Reklamationen 1 Reklamationen müssen als Franko-Rücksendung unter Angabe von Auftragsnummer und Lieferdatum erfolgen. Ohne diese Voraussetzungen ist die Bearbeitung nicht moglich. 2. Ist die Ware gemaB Ziffer VIII mangelhaft, richtet sich die Abwicklung der Reklamation nach Ziffer VIII. 3. Im Übrigen erfolgt die Rücknahme der Ware nach unserem Ermessen durch Rücksendung innerhalb von 14 Tagen in der Original-Ingersoll-Lieferverpackung. Voraussetzung für die Rücknahme ist der Ersatz der entstehenden Bearbeitungskosten im Einzelfall 20% des Warenwertes, mindestens jedoch 25 Euro. VIII. Gewâhrleistung, Mângelrüge 1. Wir gewahrleisten, dass die Liefergegenstande nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. 2. Für Mangel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt 2.1 Die Gewahrleistungsfristen betragen bei Neuprodukten ab Gefahrenübergang zwolf Monate. 2.2 Bei gebrauchten Produkten wird die Gewahrleistung ausgeschlossen. Gebrauchte Liefergegenstande werden in dem Zustand geliefert, in dem sie sich bei Vertragsabschluss befinden. Jede Haftung für offene oder versteckte Mangel ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Liefergegenstand vorher vom Besteller nicht besichtigt worden ist, es sei denn, wir hatten dem Besteller uns bekannte Mangel vorsatzlich oder grob fahrlassig verschwiegen. 3. Die Regelungen des Absatzes 1 gelten nicht bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige Ansprüche des Bestellers sowie Ansprüche wegen Schaden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden gemaB den Regelungen der allgemeinen Haftungsbeschrankung im gesetzlich zulassigen Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gewahrleistung nachgebessert oder nachgeliefert, lost dies keinen neuen Beginn der Gewahrleistungsfrist aus. 4. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich im Vertrag bezeichnet sind. Mündliche Angaben, sowie Angaben in unseren allgemeinen Verkaufsunterlagen enthalten keine Zusicherungen. Muster, MaBe, DIN-Bestimmungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes dienen der Spezifikation und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Soweit die von uns zu verwendenden Materialien vertraglich spezifiziert sind, gewahrleistet dies nur die Übereinstimmung mit der Spezifikation und nicht die Geeignetheit der Materialien für den vertraglichen Zweck. Zu Hinweisen gegenüber dem Kaufer sind wir nur bei offensichtlicher Ungeeignetheit dieser Materialien verpflichtet. 5. Schaden, die nach Gefahrübergang durch auBeren Einfluss, unsachgemaBe Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion, ungeeignete Betriebsmittel, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, oder durch sonstiges Verschulden des Bestellers oder gewohnliche Abnutzung entstanden sind, sind von der Gewahrleistung ausgenommen. Unsere Gewahrleistung entfallt für Liefergegenstande, die der Besteller ohne unsere Zustimmung eigenmachtig veran-dert hat. 6. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemaB auf seine Kosten zu prüfen und etwaige Mangel, Falschlieferungen oder Fehlmengen, uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlusspflicht von sieben Tagen ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mangel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen bleiben die 377 ff. HGB unberührt. 7. Etwaige Qualitatsmangel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des Restes der bestellten Menge, es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstande für ihn unzumutbar ist. 8. Stellt der Besteller einen Mangel fest, so darf er den Liefergegenstand nicht verandern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat uns ausreichend Gelegenheit und Zeit einzuraumen, uns von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen; andernfalls entfallen Mangelansprüche. Nur in dringenden Fallen der Gefahrdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhaltnismaBig groBer Schaden, wobei wir unverzüglich zu benachrichtigen sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Unabhangig vom Vorliegen eines Mangels erloschen Gewahrleistungsansprüche auch dann, wenn ohne die Genehmigung von uns seitens des Bestellers oder eines Dritten Anderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. 9. Transportschaden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 10. Bei berechtigter Beanstandung derjenigen Teile, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulassig. 11. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zu diesem Zwecke erforderlichen Aufwendungen, insbesonde-re Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhohen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde. 12. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verstandigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. 13. Lassen wir eine uns gesetzte, angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung im Sinne des 439 BGB verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder uns eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmoglich ist, fehlschlagt oder aus sonstigen Gründen von uns verweigert wird, steht dem Besteller, unter Ausschluss aller weiteren den Liefergegenstand betreffenden Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich das Recht zur Minderung zu. IX. Haftung 1. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schaden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn und für sonstige Vermogensschaden des Bestellers. 2. Der Haftungsausschluss gemaB Abs. 1 gilt nicht im Falle vorsatzlichen und grob fahrlassigen Handelns, für Ansprüche aus einer Garantie, bei einer Verletzung von Leben, Korper oder Gesundheit, für Ansprüche gemaB 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für die leicht fahrlassige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlassiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschrankt. Gleiches gilt bei grob fahrlassigem Handeln einfacher Erfüllungsgehilfen. 3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschrankt ist, gilt dies auch für die personliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. X. Rücktritt und Entschâdigung für nicht ausgeführte Bestellungen 1. Wir konnen vom Vertrag zurücktreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes verlangen, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eroffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte Verschlechterungen in den Vermogensverhaltnissen des Bestellers bekannt werden. 2. Wenn wir aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus der-artigen Gründen nicht ausgeführt wird, dann hat der Besteller an uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschadigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbaren hoheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschadigung mindert sich in dem MaBe, wie der Besteller nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. XI. Eigentums- und Urheberrechte aus Unterlagen Zeichnungen, Skizzen, Spezifikationen, Modelle, Muster und andere Unterlagen bleiben unser ausschlieBliches Eigentum. Sie werden nur zu dem vereinbarten Zweck anvertraut und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Kopien oder sonstige Vervielfaltigungen dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck angefertigt werden. Weder Originale noch Vervielfaltigungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung anderen ausgehandigt werden oder in sonstiger Weise zuganglich gemacht werden. Sie sind uns auf unser Verlangen einschlieBlich aller eventuell gefertigten Kopien und Abschriften sofort zurückzugeben. Das Urheberrecht an den Unterlagen verbleibt bei uns. XII. Form von Erklârungen Rechtserhebliche Erklarungen und Anzeigen, die der Besteller gegenüber uns oder einem Dritten im Zusammenhang mit der Lieferung abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. XIII.Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht 1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen einschlieBlich aller eventuellen Rückgewahransprüche wird Haiger vereinbart. 2. Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschlieBlich Wechsel- und Scheckklagen wird Siegen vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. 3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen blei-ben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam und verbindlich. 4. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Vertrage über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Ingersoll Werkzeuge GmbH 556 Ingersoll ** Cutting Tools


См.также / See also :

Резцы по металлу Особенности / Metal lathe tools Features

Сверла Конструкция / Parts of a drill

Концевые фрезы по металлу Конструкция / Parts of an end mill

Сборные фрезы с СМП / Parts of a milling cutter

Метчики Конструкция / Thread taps for metal

Метчик для накатки резьбы / Cold forming roll taps

Плашки по металлу / Thread dies

Развертки по металлу и развертывание отверстий / Reaming and reamer cutting tool



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(англ. яз. / ENG)
(1440 страниц)





Каталоги инструмента и оснастки для металлообработки на станках /
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553 INDEX ALPHANUMÉRIQUE Designation Ref de l'article Page VBET 110301 R-GF 175 VBET 110302 R-GF 175 VBET 110304 L-GF 175 VBET 110304 R-GF 175 VBGT110301 SA Каталог INGERSOLL 2015 Металлорежущий токарный инструмент Резцы Державки Сменные режущие многогранные пластины для точения на станках Стр. 553 ENG FRA553 554 INDEX ALPHANUMÉRIQUE Designation Ref de l'article Page WNMX 060404 MT 73 XCGT070304 TA 518 WNMX 060404 PC 73 XCGT080304 TA 518 WNMX 060408 EM 71 XCGT 10 Каталог INGERSOLL 2015 Металлорежущий токарный инструмент Резцы Державки Сменные режущие многогранные пластины для точения на станках Стр. 554 ENG FRA554 555 NOTES Каталог INGERSOLL 2015 Металлорежущий токарный инструмент Резцы Державки Сменные режущие многогранные пластины для точения на станках Стр. 555 ENG FRA555 557 CONDITIONS GENERALES DE VENTE Les présentes conditions générales s'appliquent à toutes commandes, passées par l'acheteur, qui renonce expressément à ses Каталог INGERSOLL 2015 Металлорежущий токарный инструмент Резцы Державки Сменные режущие многогранные пластины для точения на станках Стр. 557 ENG FRA557 558 Ingersoll Werkzeuge GmbH is present all over the world - at tool shows and congresses of the milling and machine tool industry as well as at house exhib Каталог INGERSOLL 2015 Металлорежущий токарный инструмент Резцы Державки Сменные режущие многогранные пластины для точения на станках Стр. 558 ENG FRA558 559 Ingersoll Werkzeuge GmbH est présent dans le monde entier lors de salons et congrès sur l'industrie du fraisage et de la machine-outil, ainsi qu'aux por Каталог INGERSOLL 2015 Металлорежущий токарный инструмент Резцы Державки Сменные режущие многогранные пластины для точения на станках Стр. 559 ENG FRA559



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