| Обновлено 2020-04-13 10:18:44 |
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Металлорежущий инструмент и инструментальная оснастка / Cutting tools and tooling system INGERSOLL | Каталог INGERSOLL 2016 Инструмент фрезерный и сверлильный (Всего 616 стр.) |
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611 Каталог INGERSOLL 2016 Фрезерный и сверлильный металлообрабатывающий инструмент Стр.611 |
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Каталог INGERSOLL 2016 Инструмент фрезерный Стр. 611 0611 DEU Lab2u ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN - STAND DEZEMBER 2008 Zur Verwendung gegenüber: 1. einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer); 2. juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen I. Inhalt und Abschluss der Lieferverträge 1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeine Verkaufsbedingungen. 2. Einkaufsbedingungen und andere Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir in Kenntnis von abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Sie werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsbestandteil. 3. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. 4. Die Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrages maßgebend. Vor und im Zusammenhang mit der Auftragsbestätigung gemachte Angaben über technische Daten sowie dem Besteller überlassene Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Prospekte sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. 5. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Dasselbe gilt für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von fest abgeschlossenen Lieferverträgen. 6. Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor, soweit diese nicht wesentliche uns bekannte Interessen des Bestellers hinsichtlich der bei der Bestellung beabsichtigten Verwendung beeinträchtigen. II. Preise Maßgebend für die Berechnung sind die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Diese Preise schließen Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Spesen nicht ein. Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet; ihre Rücknahme ist ausgeschlossen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. III. Lieferfrist 1. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt bzw. bei Abholaufträgen die Versandbereitschaft gemeldet wird. 2. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages durch den Besteller, sowie Nichterfüllung der dem Besteller obliegenden Verpflichtungen verlängern sich die Liefertermine entsprechend. 3. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Zulieferungen. 4. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen, höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen, einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen in unserem Betrieb oder bei unseren Vorlieferanten, sowie bei von uns nicht zu vertretenden Umständen wie Mobilmachung, Krieg und Aufruhr, wenn diese Hindernisse nachweislich die Fertigstellung oder Lieferung des Liefergegenstandes verzögern. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Für den Fall der arbeitskampfbedingten Unmöglichkeit der Lieferung werden wir von unserer Verpflichtung befreit. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. IV. Lieferung, Versand, Gefahrübergang 1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungspflichten, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Selbstständige Teillieferungen darf der Besteller nicht zurückweisen. 2. Die Versendungsart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine Weisungen gibt. 3. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verlässt. Das gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. V. Zahlung 1. Sind keine besonderen Vereinbarungen mit dem Besteller getroffen, sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten. 2. Das Recht, Forderungen abzutreten, bleibt vorbehalten. 3. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur der Erfüllung halber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. 4. Werden vereinbarte Teilzahlungsraten nicht eingehalten, wird der Restkaufpreis sofort fällig. Außerdem können wir in diesen Fällen die Auslieferung weiterer bestellter Ware von einer Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig machen. 5. Aufrechnung mit Gegenforderungen, die von uns bestritten werden und nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen. 6. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen derartiger Gegenforderungen ist ausgeschlossen. VI. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen etc.) vor. 2. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen außerdem bis zur vollständigen Bezahlung aller Warenlieferungen und sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit jedem vollständigen Kontoausgleich an den bis dahin gelieferten Waren. 3. Der Besteller darf die Liefergegenstände vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Gefährdungen unseres Eigentums durch Dritte hat der Besteller uns sofort zu benachrichtigen und uns Abschriften der zugehörigen Unterlagen (Pfändungsprotokolle etc.) zu überlassen. Kosten einer Intervention gehen stets zu Lasten des Bestellers. 4. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsganges zu verarbeiten und weiter zu veräußern. 5. Für den Fall, dass der Besteller die Liefergegenstände vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen veräußert, tritt er seine Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits mit Abschluss des Liefervertrages an uns zur Sicherung der durch die Liefergegenstände gesicherten Forderungen ab. Wenn die Forderung aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrentverhältnis zwischen dem Besteller und seinem Kunden eingestellt wird, erstreckt sich diese Sicherungsabtretung in gleicher Höhe auf die Saldoforderung. Der Besteller darf die abgetretene Forderungen einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Zum Widerruf sind wir berechtigt, wenn unsere gesicherten Forderungen gefährdet werden, insbesondere wenn der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug gerät. Die Einziehungsermächtigung erlischt ohne weiteres zu dem Zeitpunkt, in dem der Besteller seine Zahlungen einstellt oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Nach dem Widerruf beziehungsweise Erlöschen der Einziehungsermächtigung sind wir berechtigt und der Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Schuldner der abgetretenen Forderung anzuzeigen. Der Besteller hat sich jeder Einziehung zu enthalten und dennoch eingehende Beträge für uns getrennt zu verwahren. Der Besteller hat uns auf unser Verlangen jederzeit schriftlich mitzuteilen, an wen er die Liefergegenstände weiterverkauft hat und uns alle Auskünfte und Unterlagen über die abgetretene Forderung zu geben. 6. Eine Verarbeitung der Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Besteller und wir uns bereits jetzt einig, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Besteller für uns verwahren. Im Falle einer Veräußerung der Ware, an der wir so Alleineigentum oder Miteigentum haben, gilt die voranstehende Ziffer 5. 7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. 8. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, dann sind wir auf Verlangen verpflichtet, die übersteigenden Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten bleibt uns überlassen. VII. Rückgabe, Umtausch, Reklamationen 1 Reklamationen müssen als Franko-Rücksendung unter Angabe von Auftragsnummer und Lieferdatum erfolgen. Ohne diese Voraussetzungen ist die Bearbeitung nicht möglich. 2. Ist die Ware gemäß Ziffer VIII mangelhaft, richtet sich die Abwicklung der Reklamation nach Ziffer VIII. 3. Im Übrigen erfolgt die Rücknahme der Ware nach unserem Ermessen durch Rücksendung innerhalb von 14 Tagen in der Original-Ingersoll-Lieferverpackung. Voraussetzung für die Rücknahme ist der Ersatz der entstehenden Bearbeitungskosten im Einzelfall 20% des Warenwertes, mindestens jedoch 25 Euro. VIII. Gewährleistung, Mängelrüge 1. Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. 2. Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: 2.1 Die Gewährleistungsfristen betragen bei Neuprodukten ab Gefahrenübergang zwölf Monate. 2.2 Bei gebrauchten Produkten wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchte Liefergegenstände werden in dem Zustand geliefert, in dem sie sich bei Vertragsabschluss befinden. Jede Haftung für offene oder versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Liefergegenstand vorher vom Besteller nicht besichtigt worden ist, es sei denn, wir hätten dem Besteller uns bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen. 3. Die Regelungen des Absatzes 1 gelten nicht bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige Ansprüche des Bestellers sowie Ansprüche wegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden gemäß den Regelungen der allgemeinen Haftungsbeschränkung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus. 4. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich im Vertrag bezeichnet sind. Mündliche Angaben, sowie Angaben in unseren allgemeinen Verkaufsunterlagen enthalten keine Zusicherungen. Muster, Maße, DIN-Bestimmungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes dienen der Spezifikation und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Soweit die von uns zu verwendenden Materialien vertraglich spezifiziert sind, gewährleistet dies nur die Übereinstimmung mit der Spezifikation und nicht die Geeignetheit der Materialien für den vertraglichen Zweck. Zu Hinweisen gegenüber dem Käufer sind wir nur bei offensichtlicher Ungeeignetheit dieser Materialien verpflichtet. 5. Schäden, die nach Gefahrübergang durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion, ungeeignete Betriebsmittel, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, oder durch sonstiges Verschulden des Bestellers oder gewöhnliche Abnutzung entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Unsere Gewährleistung entfällt für Liefergegenstände, die der Besteller ohne unsere Zustimmung eigenmächtig verändert hat. 6. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu prüfen und etwaige Mängel, Falschlieferungen oder Fehlmengen, uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlusspflicht von sieben Tagen ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen bleiben die 377 ff. HGB unberührt. 7. Etwaige Qualitätsmängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des Restes der bestellten Menge, es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände für ihn unzumutbar ist. 8. Stellt der Besteller einen Mangel fest, so darf er den Liefergegenstand nicht verändern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat uns ausreichend Gelegenheit und Zeit einzuräumen, uns von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen; andernfalls entfallen Mängelansprüche. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir unverzüglich zu benachrichtigen sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Unabhängig vom Vorliegen eines Mangels erlöschen Gewährleistungsansprüche auch dann, wenn ohne die Genehmigung von uns seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. 9. Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 10. Bei berechtigter Beanstandung derjenigen Teile, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. 11. Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zu diesem Zwecke erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde. 12. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. 13. Lassen wir eine uns gesetzte, angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung im Sinne des 439 BGB verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder uns eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder aus sonstigen Gründen von uns verweigert wird, steht dem Besteller, unter Ausschluss aller weiteren den Liefergegenstand betreffenden Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich das Recht zur Minderung zu. IX. Haftung 1. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn und für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. 2. Der Haftungsausschluss gemäß Abs. 1 gilt nicht im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Handelns, für Ansprüche aus einer Garantie, bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche gemäß 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Handeln einfacher Erfüllungsgehilfen. 3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. X. Rücktritt und Entschädigung für nicht ausgeführte Bestellungen 1. Wir können vom Vertrag zurücktreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes verlangen, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. 2. Wenn wir aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus derartigen Gründen nicht ausgeführt wird, dann hat der Besteller an uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbaren höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Besteller nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. XI. Eigentums- und Urheberrechte aus Unterlagen Zeichnungen, Skizzen, Spezifikationen, Modelle, Muster und andere Unterlagen bleiben unser ausschließliches Eigentum. Sie werden nur zu dem vereinbarten Zweck anvertraut und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Kopien oder sonstige Vervielfältigungen dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck angefertigt werden. Weder Originale noch Vervielfältigungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung anderen ausgehändigt werden oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden. Sie sind uns auf unser Verlangen einschließlich aller eventuell gefertigten Kopien und Abschriften sofort zurückzugeben. Das Urheberrecht an den Unterlagen verbleibt bei uns. XII. Form von Erklärungen Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Besteller gegenüber uns oder einem Dritten im Zusammenhang mit der Lieferung abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. XIII.Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht 1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen einschließlich aller eventuellen Rückgewähransprüche wird Haiger vereinbart. 2. Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen wird Siegen vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. 3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam und verbindlich. 4. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Ingersoll Werkzeuge GmbH Ingersoll Cuttfng Tools 611 |
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См.также / See also : |
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Соотношение твердостей Таблица / Hardness equivalent table |
Аналоги марок стали / Workpiece material conversion table |
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Отклонение размера детали / Fit tolerance table |
Перевод оборотов в скорость / Surface speed to RPM conversion |
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Диаметр под резьбу / Tap drill sizes |
Виды резьбы в машиностроении / Thread types and applications |
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Дюймы в мм Таблица / Inches to mm Conversion table |
Современные инструментальные материалы / Cutting tool materials |
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![]() Каталог INGERSOLL 2016 Инструмент фрезерный и сверлильный (нем.яз. / DEU) (616 страниц) |
![]() Каталог INGERSOLL 2015 Токарный инструмент (ENG FRA) (560 страниц) |
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![]() Каталог INGERSOLL 2014 Фрезерный инструмент (668 страниц) |
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![]() Каталог INGERSOLL 2011 Инструмент и оснастка (англ. яз. / ENG) (1440 страниц) |
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Каталоги инструмента и оснастки для металлообработки на станках / Cutting tools and tooling system catalogs |
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| Каталог INGERSOLL 2016 Инструмент фрезерный и сверлильный (Всего 616 стр.) | |||||
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608 | 609 | 610 | 612 | 613 | 614 |
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